Vorteile & Voraussetzungen
Vermögensbildung im Rahmen von Kindsvermögen durch die Eltern. Die Eltern sorgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Verwaltung des Guthabens (Kindesvermögen). Mit Erreichen der Volljährigkeit geht das Verfügungsrecht auf das Kind über.
Berechnen Sie Ihre Sparmöglichkeiten
Was braucht es, damit Sie Ihr Sparziel bis zum gewünschten Zeitpunkt erreichen können? Und wie kann Ihnen gezieltes Sparen kombiniert mit einer Anlage in Wertschriften dabei helfen? Das zeigt Ihnen unser Sparrechner.
- Wie viel Kapital kann ich in einer bestimmten Zeitspanne ansparen?
- Wie lange muss ich für mein Sparziel sparen?
- Wie wirkt sich der Zinseszinseffekt aus?
Nutzen Sie unsere Online-Rechner oder vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.
Zahlen & Fakten
Zinssatz | 1.250 % bis CHF 50'000.00 1.000 % über CHF 50'000.00 |
Verrechnungssteuer | 35 % ab einem Bruttozinsertrag von CHF 200.– pro Jahr |
Kontoauszüge | Jährlich |
Kontoabschluss | Jährlich |
Rückzugslimite | CHF 20’000.– / Monat |
Kündigungsfrist | 3 Monate |
Kontoführungsgebühr | Kostenlos |
Eröffnung und Saldierung | Kontoeröffnung kostenlos Kontosaldierung CHF 15.– |
Fremdspesen | Werden weiterbelastet |
Versandspesen | Kostenlos |
E-Banking | E-Banking-Vertrag kostenlos Gebühren für Zahlungen gemäss Gebühren & Zinsen |
Bemerkungen | Auszahlungen sind nur in begrenztem Umfang gemäss Artikel 320 des Zivilgesetzbuches ZGB (Kosten des Unterhalts, der Erziehung oder der Ausbildung mit Bewilligung der Kindesschutzbehörde) möglich. Das Sparkonto18 wird ausschliesslich durch die Eltern auf den Namen des Kindes eröffnet. |
Änderungen vorbehalten.