Vorteile & Voraussetzungen
Wir treten in Ihrem Auftrag als Bürgin oder Garantin für eine Forderung oder die Erfüllung einer Leistung ein. Dabei verpflichten wir uns, einen im Voraus vereinbarten Maximalbetrag zu bezahlen, falls bestimmte, vertragliche Vereinbarungen nach Ansicht des Begünstigten nicht eingehalten wurden.
Bankbürgschaft
Wir verbürgen uns gegenüber Ihren Kunden für Forderungen an Sie oder Leistungen von Ihnen. Im Gegensatz zur Garantie können Sie Einsprache gegen Ihre Schuld erheben. Die Forderung wird nur bezahlt, falls sie zu Recht besteht.
Bankgarantie
Wir verpflichten uns als Garantin gegenüber Ihrem Geschäftspartner, bei Aufforderung die Garantie zu erfüllen und Ihrem Konto zu belasten. Wir können keine Einsprache gegen Ihre Schuld oder Verpflichtung gegenüber dem Begünstigten erheben.