Erhöhung der AHV/IV Renten

Der Bund hat am 12.10.2022 beschlossen, dass die AHV/IV Renten um 2.5% aufgrund der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung erhöht werden. Entsprechend gibt es auch im BVG und in der Säule 3a Anpassungen. Dies hat Auswirkungen auf die Beiträge und Leistungen von unseren drei Säulen.

Hier eine Kurzübersicht über die neuen Vorsorgezahlen mit Gültigkeit ab 01.01.2023:
Vorsorgezahlen gültig ab 01.01.2023

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