
Vorteile & Voraussetzungen
Das PRIVOR Vorsorgekonto hilft Ihnen, mögliche Einkommenslücken aus der 1. und 2. Säule im Ruhestand zu schliessen. Erwerbstätige Personen mit AHV‑pflichtigem Einkommen können das Vorsorgekonto ab 18 Jahren bis zur Pension eröffnen. Einzahlungen auf Ihr PRIVOR Vorsorgekonto können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Im Jahr 2026 gelten folgende Maximalbeiträge:
- CHF 7’258.– für Vorsorgenehmerinnen und -nehmer mit 2. Säule und
- CHF 36’288.– bzw. 20 % vom Erwerbseinkommen für Vorsorgenehmerinnen und -nehmer ohne 2. Säule.
Berechnen Sie mit unserem Säule-3a-Rechner Ihre konkreten Ersparnisse.
Fragen und Antworten zum Thema Einkauf 3. Säule
- AHV-pflichtiges Einkommen: Sie müssen im aktuellen Jahr sowie im Jahr, in das Sie einzahlen möchten, ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt haben.
- Maximalbetrag im laufenden Jahr: Vor dem Einkauf müssen Sie den Maximalbetrag für das laufende Jahr bereits einbezahlt haben.
- Keine Altersleistungen bezogen: Sie dürfen kein dritte Säule Konto aufgrund des Erreichens der Altersgrenze aufgehoben haben.
Ab 2025 ist es erstmals möglich, nachträglich einzuzahlen. Einzahlungen für Lücken aus vorherigen Jahren sind ausgeschlossen.
Sie dürfen für jedes Jahr lediglich einmal nachträglich eine Einzahlung tätigen.
Ja, jedoch darf der nachträglich einbezahlte Betrag den aktuellen Jahresbeitrag nicht überschreiten.
Nein, Lücken aus einem WEF-Vorbezug dürfen nicht nachträglich erneut einbezahlt werden.
Haben Sie in andere Vorsorgeformen einbezahlt? (Versicherung, Drittbank)
Hier erfahren Sie mehr über die aktuellen Reglemente der PRIVOR:
