PRIVOR Vorsorgekonto

Mit dem PRIVOR Vorsorgekonto sparen Sie steuerbegünstigt Kapital in Ihrer 3. Säule an.

Vorteile & Voraussetzungen

Das PRIVOR Vorsorgekonto hilft Ihnen, mögliche Einkommenslücken aus der 1. und 2. Säule im Ruhestand zu schliessen. Erwerbstätige Personen mit AHV‑pflichtigem Einkommen können das Vorsorgekonto ab 18 Jahren bis zur Pension eröffnen. Einzahlungen auf Ihr PRIVOR Vorsorgekonto können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Im Jahr 2026 gelten folgende Maximalbeiträge:

  • CHF 7’258.– für Vorsorgenehmerinnen und -nehmer mit 2. Säule und
  • CHF 36’288.– bzw. 20 % vom Erwerbseinkommen für Vorsorgenehmerinnen und -nehmer ohne 2. Säule.

Berechnen Sie mit unserem Säule-3a-Rechner Ihre konkreten Ersparnisse.

Vorzugszins
Vorzugszins und keine Einkommens- oder Verrechnungssteuer auf Zinserträge
Rechner
Berechnen Sie mit unserem Säule-3a-Rechner Ihre konkreten Ersparnisse
Steuern sparen
Einzahlungen können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen
Flexibel
Flexibler Kapitalaufbau ohne jährliche Mindesteinzahlungen
Keine Vermögenssteuer
Kontoguthaben ist nicht steuerbar
Wertschriften
Kontoguthaben kann in Wertschriften investiert werden
Spesen
Konto wird spesenfrei geführt

Fragen und Antworten zum Thema Einkauf 3. Säule

Welche Voraussetzungen müssen für einen Einkauf in die dritte Säule erfüllt sein?
  • AHV-pflichtiges Einkommen: Sie müssen im aktuellen Jahr sowie im Jahr, in das Sie einzahlen möchten, ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt haben.
  • Maximalbetrag im laufenden Jahr: Vor dem Einkauf müssen Sie den Maximalbetrag für das laufende Jahr bereits einbezahlt haben.
  • Keine Altersleistungen bezogen: Sie dürfen kein dritte Säule Konto aufgrund des Erreichens der Altersgrenze aufgehoben haben.
Für welche Jahre darf nachträglich eingezahlt werden?

Ab 2025 ist es erstmals möglich, nachträglich einzuzahlen. Einzahlungen für Lücken aus vorherigen Jahren sind ausgeschlossen.

Wie oft darf für ein Jahr nachträglich eingezahlt werden?

Sie dürfen für jedes Jahr lediglich einmal nachträglich eine Einzahlung tätigen.

Können mehrere Jahre miteinander nachgezahlt werden?

Ja, jedoch darf der nachträglich einbezahlte Betrag den aktuellen Jahresbeitrag nicht überschreiten.

Darf ein Vorbezug der dritten Säule nachträglich nochmals eingezahlt werden?

Nein, Lücken aus einem WEF-Vorbezug dürfen nicht nachträglich erneut einbezahlt werden.

Was gibt es ansonsten zu beachten?

Haben Sie in andere Vorsorgeformen einbezahlt? (Versicherung, Drittbank)

 

 

Hier erfahren Sie mehr über die aktuellen Reglemente der PRIVOR:

PRIVOR 3a Vorsorgereglement

PRIVOR 3a Anlagereglement

Ein Mann und eine Frau stehen mit einem Tablet vor einem Fenster und studieren Anlagemöglichkeiten.

Unsicher, welche Vorsorgelösung zu Ihnen passt?

Kein Problem, wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung.

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