
Vorteile & Voraussetzungen
Mit dem PRIVOR Vorsorgekonto schliessen Sie für Ihren Ruhestand mögliche Einkommenslücken der 1. und 2. Säule. Ein Vorsorgekonto können alle Erwerbstätigen eröffnen, die AHV-Beiträge einzahlen.
Einzahlungen auf Ihr PRIVOR Vorsorgekonto können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Im Jahr 2026 gelten folgende Maximalbeiträge:
- CHF 7’258.– für Vorsorgenehmer mit 2. Säule und
- CHF 36’288.– bzw. 20 % vom Erwerbseinkommen für Vorsorgenehmerinnen und -nehmer ohne 2. Säule.
Berechnen Sie mit unserem Säule-3a-Rechner Ihre konkreten Ersparnisse.
Hier erfahren Sie mehr über die aktuellen Reglemente zu PRIVOR:
Fragen und Antworten zum Thema Einkauf 3. Säule
- AHV-pflichtiges Einkommen: Sie müssen im aktuellen Jahr sowie im Jahr, in das Sie einzahlen möchten, ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt haben.
- Maximalbetrag im laufenden Jahr: Vor dem Einkauf müssen Sie den Maximalbetrag für das laufende Jahr bereits einbezahlt haben.
- Keine Altersleistungen bezogen: Sie dürfen kein dritte Säule Konto aufgrund des Erreichens der Altersgrenze aufgehoben haben.
Ab 2025 ist es erstmals möglich, nachträglich einzuzahlen. Einzahlungen für Lücken aus vorherigen Jahren sind ausgeschlossen.
Sie dürfen für jedes Jahr lediglich einmal nachträglich eine Einzahlung tätigen.
Ja, jedoch darf der nachträglich einbezahlte Betrag den aktuellen Jahresbeitrag nicht überschreiten.
Nein, Lücken aus einem WEF-Vorbezug dürfen nicht nachträglich erneut einbezahlt werden.
Haben Sie in andere Vorsorgeformen einbezahlt? (Versicherung, Drittbank)
